Die Kronländer
Die Kronländer von Österreich-Ungarn

Das Kaisertum Österreich-Ungarn, genannt die Donaumonarchie, war bis 1918 über einen großen Teil Zentraleuropas ausgebreitet. Dieses Gebiet erstreckt sich heute auf die Republiken Österreich, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Polen, Rumänien, Italien, Ukraine, Moldawien und Jugoslawien.
Im folgenden soll ein Überblick über die Geschichte nebst Wappen der Österreichisch-Ungarischen Monarchie gegeben werden. Für den österreichischen Monarchisten und Legitimisten ist es nicht nur unerläßlich, über die Länder und Ansprüche des Hauses Österreich unterrichtet zu sein, sondern auch über deren Zusammensetzung und Regierung. Erst durch die rege Beschäftigung mit den historischen und darauf aufbauenden politischen Fragen der Monarchie, entfaltet sich dem Interessierten das Imperium in seiner vollen Pracht.
Die folgenden Territorien waren einst Teile von Österreich-Ungarn oder stehen in einem bestimmten Bezug zum Haus Österreich (nicht vollständige Auswahl).
Das Kaisertum Österreich-Ungarn
Die Österreichisch-Ungarische Monarchie
Das Imperium Österreich-Ungarn war dereinst eine konstitutionelle Monarchie mit dem Kaiser (in Ungarn apostolischer König) als Staatsoberhaupt. Seit dem 2. Dezember 1848 regierte Kaiser Franz Joseph I. (* 18. August 1830, + 21. November 1916), verheiratet mit Elisabeth "Sissi", Prinzessin in Bayern (1837-1898). Nach dem Tod des Kronprinzen Rudolf (1889) galt zunächst der jüngere, noch lebende Bruder Franz Josephs, Karl Ludwig, als nomineller Nachfolger, nach seinem Tode 1896 dessen Sohn aus zweiter Ehe Franz Ferdinand, bzw. da der Erzherzog längere Zeit hindurch ernstlich krank war, vorübergehend sein jüngerer Bruder Otto Franz Joseph, der aber 1906 mit 41 Jahren starb. Durch die morganatische Ehe Franz Ferdinands mit der böhmischen Gräfin Sophie Chotek von Chotkowa und Wognin (später Fürstin bzw. Herzogin von Hohenberg) gelangte deer älteste Sohn Erzherzog Ottos, Karl Franz Joseph (* 1887), in die direkte Thronfolgelinie. Er war als Karl I. (in Ungarn der IV.) auch der vorläufig letzte regierende Habsburger (+1922).
Die Donaumonarchie bestand aus zwei gewissermaßen voneinander unabhängigen Staaten, mit einer kaiserlich-königlichen (k.k.) österreichischen und einer königlich-ungarischen (kgl. ung.) Regierung. Drei gemeinsame "kaiserlich und königliche" (k.u.k.) Reichsministerien waren für die Belange beider Reichshälften zuständig. Östterich war mit Ungarn durch die Person des herrschers (Personalunion) verbunden. Beide Staaten besaßen je ein Zweikammern-Parlament, den österreichischen Reichsrat und den ungarischen Reichstag. Die österreichische Reichshälfte oder "Cisleithanien" (also diesseits der Leitha) mit der Hauptstadt Wien, offiziell "die im Reichsrat verretenen Königreiche und Länder" - der Name Österreich wurde erst während des Ersten Weltkriegs amtlich - , bestand aus 14 Verwaltungseinheiten bzw. 17 Kronländern während Ungarn ("Transleithanien") - offiziell "die Länder der heiligen ungarischen (Stefans-)Krone" - mit der Hauptstadt Budapest staatsrechtlich in drei Teile zerfiel.
Wenn man von Österreich-Ungarn als Doppelstaat spricht, so ist das, genau genommen, nicht ganz exakt, denn die dritte Einheit innerhalb der schwarz-gelben und rot-weiß-grünen Reichsgrenzen waren die von beiden Teilstaaten gemeinsam verwalteten Reichslande Bosnien und Herzegowina (mit der offiziellen Hauptstadt Sarajewo und der herzegowinischen Hauptstadt Mostar).
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